Treppenlift-Zuschüsse: Förderung, Krankenkasse & Pflegeversicherung

Treppenlift-Zuschüsse: So erhalten Sie finanzielle Unterstützung von Krankenkasse und Pflegeversicherung
Viele Menschen wünschen sich ein Leben in den eigenen vier Wänden, selbst im fortgeschrittenen Alter oder bei eingeschränkter Mobilität. Häufig sind Treppen im Haus jedoch ein großes Hindernis. Hier bietet ein Treppenlift – sei es als Sitzlift, Plattformlift oder Hublift – eine wertvolle Hilfe. Da die Treppenlift-Kosten recht hoch ausfallen können, sind Treppenlift-Zuschüsse für viele eine relevante Unterstützung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Krankenkasse und Pflegeversicherung beim Treppenlift helfen, wie hoch die möglichen Zuschüsse sind und wie Sie den Zuschuss erfolgreich beantragen.
Warum ist ein Treppenlift so wichtig?
Ein Treppenlift ermöglicht Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder Senioren, die Mobilität im eigenen Haus zu bewahren. So können sie verschiedene Stockwerke sicher erreichen und bleiben länger selbstständig. Besonders nach Krankheit, Unfall oder im Alter kann ein Sitzlift oder ein anderes Treppenliftsystem die Wohnqualität deutlich verbessern und das Risiko von Stürzen erheblich verringern.
Die Treppenlift-Kosten: Was müssen Sie einplanen?
Die Treppenlift-Kosten variieren, abhängig von Modell, Treppenführung und baulichen Gegebenheiten. Ein einfacher Sitzlift, insbesondere für gerade Treppen, beginnt bei rund 3.000 bis 5.000 Euro. Für einen Kurventreppenlift, Hublift oder Plattformlift können die Preise schnell auf 9.000 bis 15.000 Euro und mehr steigen. Hinzu kommen Montage- und Wartungskosten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig über Treppenlift-Zuschüsse und mögliche Förderungen bei der Krankenkasse oder Pflegeversicherung zu informieren.
Treppenlift-Zuschüsse: Unterstützung von Krankenkasse und Pflegeversicherung
Wann zahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Treppenlift-Zuschuss ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. In diesem Fall übernimmt die Pflegeversicherung, die Teil der Krankenkasse ist, einen erheblichen Teil der Treppenlift-Kosten. Laut gesetzlicher Regelung kann die Pflegeversicherung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person gewähren. Lebt beispielsweise ein Ehepaar mit jeweils anerkanntem Pflegegrad im selben Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 8.360 Euro anwachsen. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen lässt sich der Betrag weiter erhöhen, sodass beispielsweise vier pflegebedürftige Personen gemeinsam bis zu 16.720 Euro erhalten können.
Was wird durch die Pflegeversicherung gefördert?
Die Pflegeversicherung fördert alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen – dazu zählt in erster Linie der Einbau eines Treppenlifts, eines Plattform- oder Hublifts sowie verwandte Hilfsmittel wie ein Sitzlift. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme zu einer erheblichen Erleichterung des Alltags beiträgt und die Selbstständigkeit fördert.
Voraussetzungen für die Beantragung von Treppenlift-Zuschüssen
Um einen Zuschuss für den Treppenlift zu beantragen, ist wie bereits erwähnt das Vorliegen eines Pflegegrades erforderlich. Die Pflegegrade wurden im Rahmen der Pflegereform 2017 eingeführt und lösen die alten Pflegestufen ab. Pflegebedürftige können bereits ab Pflegegrad 1 den Einbau eines Treppenlifts mit einem Zuschuss der Pflegekasse fördern lassen. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Einbau gestellt wird. Die Zuschüsse werden nur gewährt, wenn keine anderen Kostenträger (wie Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung) vorrangig zuständig sind.
Das Verfahren zur Pflegegrad-Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (bei gesetzlich Versicherten) oder durch einen Gutachter der Medicproof GmbH (bei privat Versicherten).
Schritt-für-Schritt: Antrag auf Treppenlift-Zuschüsse stellen
-
Beratung und Angebot einholen:
Bevor Sie einen Antrag stellen, lassen Sie sich von einem professionellen Treppenlift-Anbieter beraten. Holen Sie ein detailliertes Angebot für den gewünschten Treppenlift (Sitzlift, Plattformlift oder Hublift) sowie Informationen zu den baulichen Voraussetzungen ein. Ein seriöser Anbieter kann Ihnen auch Informationen zur Antragstellung und zu den Fördermöglichkeiten geben. -
Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse einreichen:
Stellen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Hierfür gibt es oft spezielle Formulare, die als PDF zum Download bereitstehen oder direkt beim Kundenservice angefordert werden können. Der Antrag kann in der Regel auch formlos eingereicht werden – für die Bearbeitung empfiehlt sich jedoch die Nutzung des offiziellen Vordrucks. -
Dem Antrag sollten Sie beifügen:
- Das Angebot zum Treppenlift
- Eine Begründung, weshalb der Treppenlift Ihre Selbstständigkeit verbessert
- Falls möglich, Fotos oder Skizzen der aktuellen Wohnsituation
-
Prüfung und Bewilligung:
Nach Antragstellung prüft die Krankenkasse oder Pflegekasse Ihren Antrag. Sollte der Pflegegrad noch nicht anerkannt sein, wird zunächst die Pflegegrad-Einstufung vorgenommen. Nach Bewilligung des Zuschusses können Sie den Treppenlift einbauen lassen. Die Rechnung für Einbau und Lieferung reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse ein, die daraufhin den Treppenlift-Zuschuss auszahlt.
Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es für Treppenlift-Kosten?
Neben den Zuschüssen von Krankenkasse und Pflegeversicherung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Förderprogramme für den Treppenlift:
- KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderprogramme für altersgerechte Umbauten an, die auch für den Einbau eines Treppenlifts genutzt werden können.
- Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann ggf. die Berufsgenossenschaft die Treppenlift-Kosten übernehmen.
- Sozialamt / Eingliederungshilfe: Wer die Kosten nicht selbst tragen kann und keinen Pflegegrad besitzt, sollte sich beim Sozialamt über Zuschüsse informieren.
- Regionale Förderungen und Stiftungen: Je nach Bundesland oder Kommune gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten.
Treppenlift-Zuschüsse: Häufige Fragen und Antworten
1. Übernimmt die Krankenkasse die vollen Treppenlift-Kosten?
Nein, die Krankenkasse übernimmt die Treppenlift-Kosten nicht vollständig. Sie gewährt aber über die Pflegeversicherung einen erheblichen Treppenlift-Zuschuss, der bis zu 4.180 Euro pro berechtigter Person betragen kann.
2. Was passiert, wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben?
Die Treppenlift-Zuschüsse können addiert werden. Bei einem Ehepaar sind demnach bis zu 8.360 Euro möglich, bei vier anspruchsberechtigten Personen bis zu 16.720 Euro.
3. Ab welchem Pflegegrad gibt es einen Zuschuss für den Treppenlift?
Bereits ab Pflegegrad 1 kann der Zuschuss beantragt werden. Bei schwererer Pflegebedürftigkeit steigt lediglich der Anspruch auf weitere Leistungen, nicht aber die Höhe des Treppenlift-Zuschusses.
4. Kann der Zuschuss für verschiedene Treppenlifte (z. B. Sitzlift oder Plattformlift) genutzt werden?
Ja, die Treppenlift-Zuschüsse gelten für alle Liftarten, die der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen und die Mobilität sichern – also insbesondere für Sitzlift, Plattformlift, Hublift und Senkrechtlift.
5. Was tun, wenn der eigene Antrag abgelehnt wird?
Sollte Ihr Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Experten für Sozialrecht beraten.
Fazit: Mit Treppenlift-Zuschüssen zur barrierefreien Mobilität
Ein Treppenlift erleichtert das Leben im eigenen Heim erheblich. Die hohen Treppenlift-Kosten müssen jedoch nicht allein getragen werden. Dank Treppenlift-Zuschüssen von Krankenkasse und Pflegeversicherung ist die Finanzierung deutlich leichter und der Einbau eines Sitzlifts oder anderen Treppenliftes wird langfristig erschwinglicher. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Anspruch, holen Sie Angebote ein und beantragen Sie die Förderung direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung. So genießen Sie Unabhängigkeit und Mobilität in Ihrer vertrauten Umgebung – finanziell unterstützt und abgesichert.
Kurzüberblick zu Ihren Vorteilen mit Treppenlift-Zuschüssen:
- Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person
- Kombination der Treppenlift-Zuschüsse bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt
- Förderung ab Pflegegrad 1 möglich
- Übernachtung der Treppenlift-Kosten deutlich reduziert
- Einfache Beantragung bei Krankenkasse oder Pflegeversicherung
Tipp: Ein Sitzlift oder Plattformlift steigert Ihre Wohn- und Lebensqualität – die Beantragung der Treppenlift-Zuschüsse ist meist unkompliziert und zahlt sich aus!
Sie wollen zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung eines Treppenlifts prüfen?
Wenn Sie auf der Suche nach finanziellen Spielräumen für einen Treppenlift sind, lohnt es sich, auch über den Tellerrand hinauszublicken. Vielleicht haben Sie sich bereits mit dem Thema Immobilienverrentung beschäftigt oder überlegen, wie Sie vorhandenes Wohneigentum in Liquidität umwandeln können – ohne gleich ausziehen zu müssen. Modelle wie Teilverkauf oder Leibrente bieten genau hierfür spannende Ansätze.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Vergleich von Teilverkauf-Anbietern
- Ratgeber zum Teilverkauf Ihrer Immobilie
- Leibrente berechnen & verstehen
- Nießbrauch berechnen
- Wohnrecht berechnen